Aktuell

  • Fröhliche Schatzsucherstimmung beim Eröffnungsfest des neuen Grand-Canyon-Spielplatzes an der Frobenstraße

    Riesen Andrang und beste Laune: Am 27. April feierten Kleine und Große auf dem neu gestalteten Grand-Canyon-Spielplatz an der Frobenstraße ein fröhlich-sonniges Eröffnungsfest – mitsamt Schatzsuche, Hindernisparcours und Grußworten von drei Stadträt/innen. mehr
  • Einladung zum 8. Unternehmer/innentreff am 4. Juni 2012 im Eis-Café Vannini

    Herzlich willkommen an alle Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Gebiet um die Potsdamer Straße: Anfang Juni geht es im Eis-Café Vannini um Finanzierungsmöglichkeiten über ein Mikrofinanzinstitut und die Idee von Bürgschaftskooperativen für Unternehmen. mehr
  • Fragt die Polizei – am Montag, 4. Juni im Fresh 30

    Ihr seid Jungs zwischen 9 und 16 Jahren und habt Fragen, Sorgen oder Kummer rund ums Thema „Polizei“? Am Montag, dem 4. Juni, sind abends schon zum zweiten Mal zwei Polizisten im Fresh 30 zu Besuch, kommt einfach vorbei und redet mit ihnen. mehr

Aktuelle Veranstaltungen

19. Mai 2012, 10:00 Uhr

V.I.P. Jugendmesse in der PUMPE an der Lützowstraße

20. Mai 2012, 10:00 Uhr

Jahresfest zur Öffnung des Tempelhofer Parks - Informationsveranstaltung zur Weiterentwicklung der Tempelhofer Freiheit

21. Mai 2012, 09:00 Uhr

Diskussionsveranstaltung WOHNEN IN BERLIN

Sondermitteltopf der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg verfügt jedes Jahr über einen Topf mit Sondermitteln in Höhe von bis zu 50.000 €. Vereine, Initiativen und bezirkliche Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten können einen Projektantrag bei der BVV stellen. Bei der Antragstellung sollten einige Hinweise beachtet werden:

  1. Sondermittel müssen schriftlich beim Bezirksverordnetenvorsteher beantragt werden.
  2. Die Maßnahme, für die die Zuwendung erfolgen soll, muss genau beschrieben werden.
  3. Der Eigenanteil muss dargestellt werden. Projekte, die einen Eigenanteil / eine Eigenleistung erbringen, werden vorrangig bedacht.
  4. Der erwünschte Zuschuss ist zu benennen. Hierbei soll die Summe von 2.000 Euro nicht überschritten werden.
  5. Mindestens drei Kostenvoranschläge müssen dem Antrag beigefügt werden.
  6. Grundsätzlich soll jeder Begünstigte innerhalb eines Haushaltsjahres nur eine Bezuschussung erhalten.


Weitere Hinweise finden Sie auf der Website des Bezirks.
Wer lieber telefonisch nachfragt, kann dies unter folgenden Nummer tun: 90 277 -44 44 /-22 04 /-23 69/ und -4884.