Aktuell
- ANWOHNER-VERTRETER/INNEN FÜR NEUEN QUARTIERSRAT GEWÄHLT
- Volles Programm: Sommerferien 2010 im Schöneberger Norden
- „Sommerferien mitten in der Stadt“: Herzlich willkommen bei den Angeboten des Stadtteilvereins Schöneberg!
- Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für das Projekt: Starke Unternehmen mit Migrationshintergrund für den Schöneberger Norden
- Sport-Angebote mit Spaß: Lauftreff und Qi Gong-Gruppe im Kleistpark
- Haus mit Ausstrahlung: Satellitenschüssel-Galerie "Von Innen nach Außen" am Pallasseum eröffnet
Fakten
Gesamtumfang
In der Laufzeit des Programms STÄRKEN vor Ort von zunächst 2009 bis 2011 werden Fördermittel in Höhe von rund 83 Mio. € aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ zur Verfügung gestellt.
Förderer
Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investitionen in die Humanressourcen.
Das Programm unterstützt die jugend- und gleichstellungspolitischen Zielstellungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Zuwendungen
Die Zuwendungen werden auf der Grundlage des eingereichten und genehmigten Fördervertrages als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Mind. 15 % der Gesamtausgaben sind in den Fördergebieten als nationale Kofinanzierung zur ESF-Förderung beizusteuern. Der Eigenanteil der Antragsteller kann grundsätzlich durch kommunale, aber auch andere öffentliche Mittel erbracht werden.
Förderung
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Einrichtung einer Lokalen Koordinierungsstelle STÄRKEN vor Ort
- Sicherung der Kofinanzierung, in unserem Fall durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Unterstützung der Arbeit der Koordinierungsstelle durch ein Ämternetzwerk und ein lokales bzw. regionales Netzwerk im Fördergebiet
- Einrichtung eines lokalen Begleitausschusses, der über die Mittelvergabe und Projektauswahl entscheidet
- Beteiligung der Zielgruppe an den Schritten der Umsetzung
Die ESF-Förderung kann für die Stadtteile max. 100.000 € betragen. Die Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln zur Förderung der Mikroprojekte und Mittel für die Aufgaben der Lokalen Koordinierungsstelle.
Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage und zu den Sonstige Zuwendungsbestimmungen finden Sie in den Leitlinien zum ESF-Bundesprogramm.
Informieren Sie sich über das Programm und die Förderer online:








