Aktuell

  • Offener Brief des Quartiersrates Schöneberger Norden zum Urteil des Berliner Sozialgerichtes vom 16. 04. 2012

    Eine sechsköpfige Familie aus der Steinmetzstraße soll nach einem Gerichtsurteil ausziehen, da die Miete über dem vom Jobcenter festgelegten Satz liegt – der Quartiersrat Schöneberger Norden wendet sich gegen diese "unangemessene Härte" für die Familie und mahnt für ganz Berlin Maßnahmen in Sachen Hartz-IV-Mietsätze und Mietenpolitik an. mehr
  • Fragt die Polizei – am Montag, 4. Juni im Fresh 30

    Ihr seid Jungs zwischen 9 und 16 Jahren und habt Fragen, Sorgen oder Kummer rund ums Thema „Polizei“? Am Montag, dem 4. Juni, sind abends schon zum zweiten Mal zwei Polizisten im Fresh 30 zu Besuch, kommt einfach vorbei und redet mit ihnen. mehr
  • Einladung zum 8. Unternehmer/innentreff am 4. Juni 2012 im Eis-Café Vannini

    Herzlich willkommen an alle Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Gebiet um die Potsdamer Straße: Anfang Juni geht es im Eis-Café Vannini um Finanzierungsmöglichkeiten über ein Mikrofinanzinstitut und die Idee von Bürgschaftskooperativen für Unternehmen. mehr

Aktuelle Veranstaltungen

26. Mai 2012, 15:00 Uhr

Stadttour »Historische Orte sichtbar machen«, Tour II - Von Bahntrassen, Straßen, Wohnhäusern und Brücken

29. Mai 2012, 19:30 Uhr

Lesung mit Marguerite Kollo: Willi Kollo »Als ich jung war in Berlin...«

31. Mai 2012,

Einreichungsschluss: Machen Sie Vorschläge für den Deutschen Engagementpreis 2012

Fakten

Gesamtumfang
In der Laufzeit des Programms STÄRKEN vor Ort von zunächst 2009 bis 2011 werden Fördermittel in Höhe von rund 83 Mio. € aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ zur Verfügung gestellt.

Förderer
Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investitionen in die Humanressourcen.

Das Programm unterstützt die jugend- und gleichstellungspolitischen Zielstellungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Zuwendungen
Die Zuwendungen werden auf der Grundlage des eingereichten und genehmigten Fördervertrages als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Mind. 15 % der Gesamtausgaben sind in den Fördergebieten als nationale Kofinanzierung zur ESF-Förderung beizusteuern. Der Eigenanteil der Antragsteller kann grundsätzlich durch kommunale, aber auch andere öffentliche Mittel erbracht werden.

Förderung
Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Einrichtung einer Lokalen Koordinierungsstelle STÄRKEN vor Ort
  • Sicherung der Kofinanzierung, in unserem Fall durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Unterstützung der Arbeit der Koordinierungsstelle durch ein Ämternetzwerk und ein lokales bzw. regionales Netzwerk im Fördergebiet
  • Einrichtung eines lokalen Begleitausschusses, der über die Mittelvergabe und Projektauswahl entscheidet
  • Beteiligung der Zielgruppe an den Schritten der Umsetzung

Die ESF-Förderung kann für die Stadtteile max. 100.000 € betragen. Die Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln zur Förderung der Mikroprojekte und Mittel für die Aufgaben der Lokalen Koordinierungsstelle.

Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage und zu den Sonstige Zuwendungsbestimmungen finden Sie in den Leitlinien zum ESF-Bundesprogramm.

text: ESF/jk; grafik: Antrag