Lokaler Aktionsplan

Voraussetzung, um für das Gebiet Schöneberger Norden im Rahmen von STÄRKEN vor Ort eine Förderung zu erhalten, ist die Aufstellung eines Lokalen Aktionsplanes. Dieser muss sich auf ein definiertes Gebiet beziehen.

Das Fördergebiet reicht von der Kurfürstenstraße bis zur Kolonnenstraße, entspricht also dem Quartiersmanagement-Gebiet mit einer zusätzlichen Ausweitung nach Süden in Richtung Kolonnenstraße. So konnte das Interkulturelle Haus mit einbezogen werden. Die Förderkulisse ist darüber hinaus um die Robert-Blum-Oberschule, die Waldenburgschule und die Riesengebirgs Oberschule erweitert.

Im Lokalen Aktionsplan wird die Ausgangslage im Fördergebiet beschrieben wie auch die Zielgruppen, die über die Mikroprojekte des Programms erreicht werden sollen. Und ebenso wie die Mikroprojekte setzt auch der Bezirk sich Ziele, die es zu erreichen gilt, und definiert dafür messbare Indikatoren.

Lokaler Aktionsplan 2010 (PDF 153 kb)

Lokaler Aktionsplan 2009 (PDF 75 KB)

Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage und zu sonstigen Zuwendungsbestimmungen finden Sie in den Leitlinien zum ESF-Bundesprogramm.

text: jk; grafik: jk/Google Maps/Antrag