Aktuell

  • Offener Brief des Quartiersrates Schöneberger Norden zum Urteil des Berliner Sozialgerichtes vom 16. 04. 2012

    Eine sechsköpfige Familie aus der Steinmetzstraße soll nach einem Gerichtsurteil ausziehen, da die Miete über dem vom Jobcenter festgelegten Satz liegt – der Quartiersrat Schöneberger Norden wendet sich gegen diese "unangemessene Härte" für die Familie und mahnt für ganz Berlin Maßnahmen in Sachen Hartz-IV-Mietsätze und Mietenpolitik an. mehr
  • Fragt die Polizei – am Montag, 4. Juni im Fresh 30

    Ihr seid Jungs zwischen 9 und 16 Jahren und habt Fragen, Sorgen oder Kummer rund ums Thema „Polizei“? Am Montag, dem 4. Juni, sind abends schon zum zweiten Mal zwei Polizisten im Fresh 30 zu Besuch, kommt einfach vorbei und redet mit ihnen. mehr
  • Einladung zum 8. Unternehmer/innentreff am 4. Juni 2012 im Eis-Café Vannini

    Herzlich willkommen an alle Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Gebiet um die Potsdamer Straße: Anfang Juni geht es im Eis-Café Vannini um Finanzierungsmöglichkeiten über ein Mikrofinanzinstitut und die Idee von Bürgschaftskooperativen für Unternehmen. mehr

Aktuelle Veranstaltungen

26. Mai 2012, 15:00 Uhr

Stadttour »Historische Orte sichtbar machen«, Tour II - Von Bahntrassen, Straßen, Wohnhäusern und Brücken

29. Mai 2012, 19:30 Uhr

Lesung mit Marguerite Kollo: Willi Kollo »Als ich jung war in Berlin...«

31. Mai 2012,

Einreichungsschluss: Machen Sie Vorschläge für den Deutschen Engagementpreis 2012

Einteilung der "Soziale Stadt"-Mittel: Quartiersfonds 1 - 3

Mit Mitteln des Programms "Soziale Stadt" werden unterschiedlichste Vorhaben unterstützt - hinter den Bezeichnungen "Qurtiersfonds 1, 2 und 3" stehen Gelder unter anderem für verschieden umfangreiche Projekte.

Seit dem 1. Januar 2007 hat sich das Förderverfahren für Projekte verändert, die aus Mitteln des Programms "Soziale Stadt" unterstützt werden. Diese Veränderung trägt den Anforderungen der EU-Verordnungen Rechnung. Die Kleinteiligkeit der Integrationsmaßnahmen und die dazugehörige Antragstellung bis zur Bewilligung haben für die Teams und die Verwaltung bisher eine erhebliche Belastung dargestellt. Zur Vereinfachung der Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren wurde nun ein Berliner Kohäsionsfonds aufgelegt. Er besteht aus drei Quartiersfonds.

Der Quartiersfonds 1

Der Quartiersfonds 1 ist ein Bewohnerfonds, ehemals Aktionsfonds genannt. Im Rahmen des Quartiersfonds 1 werden sozio-kulturelle Projekte bis zu 1.000 Euro gefördert. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wird von der Vergabejury im Einvernehmen mit der Steuerungsrunde getroffen. Das QM-Team ist verpflichtet, die Mittel an Dritte weiterzugeben.
Dieser Fonds dient der Finanzierung von kurzfristigen und schnell sichtbaren Maßnahmen im Quartier. Die Projekte müssen den Zielsetzungen des Quartiers entsprechen und sollen insbesondere auf die Förderung der Bewohneraktivierung und -beteiligung ausgerichtet sein. Maßnahmen, die aus dem Quartiersfonds 1 finanziert werden können, müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Förderung der Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Förderung und Anleitung zur Selbsthilfe
  • Förderung der Eigenverantwortung
  • Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte
  • Nutzen für die Gemeinschaft/Nachbarschaft
  • Belebung der Stadtteilkultur

Der Quartiersfonds 2

Der Quartiersfonds 2 fördert sozio-kulturelle Projekte in einem Rahmen zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Er dient der Finanzierung von nachhaltig wirkenden Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsschwerpunkte der Quartiere. Die Projekte müssen den Zielsetzungen der Handlungskonzepte und der Förderrichtlinie entsprechen. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wird vom Quartiersrat im Einvernehmen mit der Steuerungsrunde getroffen. Auch hier ist das QM-Team verpflichtet, die Mittel an Dritte weiterzugeben.

Der Quartiersfonds 3

Der Quartiersfonds 3 fördert sozio-kulturelle Projekte und Maßnahmen ab 10.000 Euro und dient der Finanzierung von nachhaltig wirkenden Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsschwerpunkte der Quartiere. Die Projekte müssen den Zielsetzungen der Handlungskonzepte und der Förderrichtlinie entsprechen. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wird vom Quartiersrat im Einvernehmen mit der Steuerungsrunde getroffen. Die Entscheidung zur Trägerauswahl wird in der Steuerungsrunde unter Einbeziehung des Quartiersrats getroffen.

Hier die unterschiedlichen Quartiersfonds nochmals im Überblick:

Fonds Mittelvolumen Fördersumme Einzelprojekte Bemerkungen
QF I 10.000 € bis zu 1.000 € entspricht dem ehemaligen Aktionsfonds, wird durch den bestehenden Vergabebeirat vergeben
QF II 35.000 € von 1.000 € bis 10.000 € Projektentscheidung erfolgt durch QR, kleine Projekte können schneller und unbürokratischer für die Träger bewilligt werden
QF III noch unbekannt über 10.000 € Projektentscheidung erfolgt durch QR, Verfahren entspricht dem bisher dem QR bekannten
text: M. Scheele Knight, H. Hübner (gekürzt), Lippert