LSK – Lokales Soziales Kapital

Das Programm LSK ist sozial, lokal und beschäftigungsorientiert. Es soll die Chancen von auf dem Arbeitsmarkt Benachteiligten verbessern helfen und das freiwillige Engagement von Bürgern in lokalen Initiativen fördern und vernetzen. Mit den geförderten Projekten, sogenannte Mikroprojekte, sollen Strukturen gestärkt werden, in denen engagierte Bürger sich füreinander einsetzen. Die Förderung richtet sich insbesondere an Akteure, die nicht über die Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) oder durch andere Programme des Landes Berlin und des Bundes erreicht werden.

Wer kann Anträge stellen?

kleine und neue Initiativen und informelle Gruppen, Freiwilligenorganisationen, Selbsthilfegrup-pen, Arbeitsgemeinschaften, Netzwerke, Gründungsvorhaben, freie Träger, Personen des pri-vaten Rechts, Personengesellschaften, natürliche Personen, Bürgerinitiativen, Aktionsgruppen, Arbeitsgemeinschaften, eingetragene Vereine

Auf welchen Personenkreis müssen sich die geförderten Projekte beziehen?

am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen, z.B. Jugendliche ohne Schulabschluss, Behinderte Menschen, Aussiedler/Innen, Migranten/Innen, ältere Arbeitnehmer/Innen, Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger

Welche Art von Projekten wird gefördert?

z.B. einzelnen Aktionen zur beruflichen Eingliederung, Kleinstvorhaben zur Förderung bzw. Schaffung neuer Beschäftigung, beschäftigungsorientierte Netzwerken, Existenzgründung, Gründung von sozialen Unternehmen und beschäftigungsorientierten Genossenschaften 

Wieviel Geld kann beantragt werden?

Ein Mikroprojekt kann mit einer Summe von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Die bewilligten Projekte müssen in dem jeweiligen Kalenderjahr durchgeführt werden. 

Was wird gefördert?

Personalkosten, Sachkosten, Honorarkosten, Kosten für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu 410 Euro (Investitionen und Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.)

Wie bewirbt man sich?

Interessenten reichen ihren Projektvorschlag beim Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (beim Be-zirk) ein. Das Bündnis für Wirtschaft und Arbeit, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen (SenWAF) und die Regiestelle LSK (bei der gsub) treffen eine Vorauswahl unter allen eingereichten Vorschlägen. Die Regiestelle prüft darauf hin gemeinsam mit SenWAF die förder-rechtlichen Voraussetzungen der ausgewählten Projekte und fordert diese zur Antragsabgabe auf. Anschließend schickt die Regiestelle schickt Antragstellern der bewilligten Projekte einen Zuwendungsbescheid zu. Dann kann das Mikroprojekt starten.

An wen kann ich mich wenden?

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz 1
10 825 Berlin

Frau Krüger (krueger[at]ba-temp.verwalt-berlin[.]de) 
Frau Budszhun

Tel.: 030 / 7560-4242

Mehr Informationen finden Sie HIER.

Quelle: www.loskap-berlin.de