Mietendeckel-Informationen in der Steinmetzstraße 22

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine zu hohe Miete bezahlen?Dazu gibt es eine Mieterberatung in der Kiezstube Steinmetzstraße 22.

Seit dem 23.11.2020 ist die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels in Kraft. Das bedeutet u. a., dass es festgelegte Obergrenzen für Mietpreise in bestehenden Mietverhältnissen und bei Neuvermietungen gibt. Liegt Ihre Nettokaltmiete, also die Grundmiete ohne die Nebenkosten, mehr als 20 % über dieser Obergrenze, haben Sie Anspruch auf eine Mietsenkung. Ist dies der Fall, muss Ihr Vermieter Sie bereits im Frühjahr darüber informiert haben (Stichtag: 23.04.2020). Verlangt die Vermieterin oder der Vermieter trotzdem mehr Miete als der Mietendeckel erlaubt, können die Vermieterin oder der Vermieter mit einem Bußgeld belangt werden.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine zu hohe Miete bezahlen?

Auf der Internetseite des Berliner Mietervereins www.berliner-mieterverein.de/mietendeckelrechner.htm können Sie nachrechnen, ob Ihre Miete überhöht ist. Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung. Wenn Sie einen Anspruch auf Mietsenkung haben, unterstützen wir Sie auch bei der Kontaktaufnahme mit Ihrem Vermieter. Kommen Sie zur Mietensprechstunde. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Mietensprechstunde für Mieter aus dem Schöneberger Norden

Jeden Mittwoch von 16.30 bis 17.30 Uhr

in der Kiezstube Steinmetzstraße 22

Die Beratung ist kostenlos.​