Böllerverbot am Silvestertag 2019

In einer Verbotszone zwischen Pallasstraße und Steinmetzstraße, deren genaue Ausdehnung Sie auf einem Stadtplanausschnitt des Polizeiabschnitts 41 finden, dürfen am 31. Dezember 2019 keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Hier erfahren Sie mehr dazu.

In einer Verbotszone zwischen Pallasstraße und Steinmetzstraße, deren genaue Ausdehnung Sie auf dem Stadtplanausschnitt des Polizeiabschnitts 41 finden, dürfen am 31. Dezember 2019 keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

Beim Präventionsrat Anfang Dezember berichteten Anwohner über unerträglichen Böller am 25.11.2019, deren Detonation eine Druckwelle auslöste und Glasscheiben zum Zerspringen brachte. Diese illegalen Bomben waren nicht nur Sachbeschädigung, sondern auch gesundheitsgefährdend. Ilona Phlippeau vom Präventionsteam der Polizei sagte dazu, dass die Polizei von dem Ausmaß überrascht war und dass es eine Böllerverbotszone in der Steinmetz- Ecke Potsdamer Straße gebe.

Die Polizei ist aktiv, um festzustellen, wo illegal mit den Feuerwerkskörpern gehandelt wird und besucht zur Prävention die Schulen. Da die Polizei im Umkreis nicht überall sein kann, hier der Aufruf von Frau Phlippeau: "Trauen Sie sich und rufen Sie die Polizei an, wenn Sie etwas bemerken, damit sie kommen kann."

Kontakt zur Polizei: Direktion 4 Abschnitt 41, Gothaer Straße 19, 10823 Berlin, Telefon: 4664-441 701